Allgemeine Geschäftsbedingungen EntryScape
Version 5.0, 23.09.2020
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen samt sämtlichen hierin genannten Materialien („Vertrag“) stellen einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen dem Unterzeichneten („Kunde“) und MetaSolutions („MetaSolutions“) dar. Bedingung für den Zugriff auf den Plattformdienst EntryScape von MetaSolutions und andere Produkte, die Bestandteil des vorliegenden Vertrages sind, ist die Einwilligung in die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß nachstehender Vorgehensweise. Auf der Website von MetaSolutions www.metasolutions.se befindet sich auch unsere Datenschutzerklärung, in welcher die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserem Unternehmen erläutert wird.
1. HINTERGRUND
MetaSolutions bietet unter der Bezeichnung EntryScape einen einzigartigen Dienst an, der aus mehreren Softwaremodulen für die erweiterte Datenverwaltung besteht. Teil des Dienstes ist das Hosting von Daten und Metadaten durch MetaSolutions. Zudem bietet Metasolutions unter der Bezeichnung EntryScape Free einen weiteren Dienst an. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für EntryScape als auch für EntryScape Free. Für EntryScape Free gelten bestimmte Einschränkungen, die in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert werden.
2. DIENSTE VON METASOLUTIONS
(a) Dienste von MetaSolutions MetaSolutions EntryScape ermöglicht Kunden das Extrahieren, Konvertieren, Laden und Beschreiben der vorhandenen Daten. Der Dienst ist derzeit unter folgender Adresse verfügbar: www.entryscape.com.
(b) Speicherung. Auf die Plattform von MetaSolutions hochgeladene Daten werden nur für die benötigte Dauer der Erbringung der Dienstleistungen und der Erfüllung der Verpflichtungen von MetaSolutions aus dem vorliegenden Vertrag auf dem Server von MetaSolutions gespeichert. MetaSolutions gibt keine Daten an Dritte weiter.
(c) Änderungen von Diensten und Geschäftsbedingungen. MetaSolutions behält sich Änderungen an Diensten, Funktionen und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Mitteilung an den Kunden vor. Sollte eine Änderung zu offenkundigen und wesentlichen Nachteilen für den Kunden führen, wird der Kunde im Vorfeld über die Änderung informiert. Er hat dann das Recht, seinen Vertrag zu kündigen. Eine entsprechende Kündigung ist spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der Änderungen zu erklären. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert.
(d) Aktuelle Informationen per E-Mail/Zusatzdienste. MetaSolutions kann Informationen über Zusatzdienste und andere von MetaSolutions oder andere Anbieter ausgeführte Entwicklungen per E-Mail an den Kunden schicken. Für solcherlei künftige Dienste können gesonderte Geschäftsbedingungen gelten.
(e) Subunternehmer. MetaSolutions kann für die Ausführung eigener Dienste Subunternehmer hinzuziehen. MetaSolutions haftet für Arbeiten durch Subunternehmer gleichermaßen wie für selbst ausgeführte Arbeiten.
(f) Basis-Supportservices. Basis-Supportservices weisen das Serviceniveau auf, das in dem Angebot angegeben ist, das dem Kunden vorgelegt wurde und Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist.
(g) Erweiterte Supportservices. Erweiterte Supportservices weisen das Serviceniveau auf, das in dem Angebot angegeben ist, das dem Kunden vorgelegt wurde und Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist.
3. ANSCHLUSS AN DIE DIENSTE USW.
Der Anschluss an die Dienste erfolgt über den Abschluss eines Anschlussvertrages mit MetaSolutions durch den Kunden und seine hierdurch erfolgende Einwilligung in die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Anschluss an den Dienst EntryScape Free hingegen erfolgt über die Registrierung des Kunden für die Dienste auf der Website von EntryScape und seine hierdurch erfolgende Einwilligung in die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
(a) Nutzung der Dienste. Der Kunde erhält ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Dienste, die auf www.metasolutions.se (oder einer nachfolgend angegebenen Website) für deren beabsichtigte Nutzung angeboten werden. Soweit nicht schriftlich ausdrücklich anders angegeben, wird diese Lizenz ausschließlich dem Kunden gewährt. MetaSolutions und/oder Dritte haben sämtliche Rechte an EntryScape, einschließlich Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen und anderen Eigentumsrechten. Jegliche Vervielfältigung, Verteilung, Verkauf, Verleih, Vermietung, Übermittlung, Vermittlung, Änderung, Dekompilierung, Disassemblierung oder Rekompilierung der zu EntryScape gehörenden Software durch den Kunden oder durch Dritte ist untersagt.
(b) Eigentumsrecht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MetaSolutions und alle Dritten, mit denen wir möglicherweise zusammenarbeiten, sämtliche Rechte an EntryScape und dessen Software, einschließlich Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen und anderen Eigentumsrechten, innehaben.
(c) Ausstattung von Drittanbietern. Der Kunde ist für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur, Ausstattung und Software, die für die Nutzung von EntryScape erforderlich sind, verantwortlich. MetaSolutions haftet nicht für mögliche Mängel und Defekte, die die betreffende Infrastruktur, Ausstattung und Software aufweisen können.
(d) Daten des Kunden. Wenn der Kunde Daten in EntryScape hochlädt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass seine Daten (i) frei von Viren oder anderen schädlichen Inhalten sind, (i) im vereinbarten Format vorliegen, und (iii) die Plattform von MetaSolutions nicht anderweitig beschädigen oder beeinträchtigen können. MetaSolutions legt gemäß den Angaben im dem Kunden vorgelegten Angebot, das Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist, in der Cloud Sicherheitskopien für EntryScape an. Über einen solchen inbegriffenen Sicherungsdienst hinaus ist der Kunde für Sicherheitskopien seiner Daten verantwortlich.
(e) Pressemitteilung. Der Kunde willigt ein, als Referenzkunde aufzutreten. Hierzu gehört die Erwähnung auf der Website von MetaSolutions und die Abstimmung auf eine gemeinsame Pressemitteilung, die vor der Veröffentlichung durch beide Parteien zu genehmigen ist. Außerdem kann MetaSolutions bei der Kommunikation mit Dritten auf den Kunden verweisen.
(f) Geltende gesetzliche Bestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die Nutzung der Daten über EntryScape gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften erfolgt.
(g) Verhaltenskodex. Die Nutzung von EntryScape durch den Kunden auf eine Weise, die MetaSolutions oder Dritten schadet, ist untersagt. Erlangt der Kunde Kenntnis über eine dieser Bestimmung entgegenstehende Nutzung von EntryScape, hat der Kunde unverzüglich für die Unterlassung einer solchen Nutzung zu sorgen und MetaSolutions über den Verstoß zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, eine Nutzung von EntryScape zur Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen, die die Rechte Dritter verletzen (Urheberrecht, Markenrecht oder andere immaterielle Rechte), von Informationen, die die Privatsphäre verletzen oder beleidigende Inhalte über andere Personen beinhalten können, von Informationen, die eine kriminelle Handlung darstellen oder rechts- oder vorschriftswidriges Material (wie z. B. Diskriminierung oder Hetze gegen eine Volksgruppe) enthalten können, zu unterlassen.
(h) Benutzer. Der Kunde haftet für sämtliche Benutzerkonten, die für die Organisation des Kunden angelegt werden, und für alle Daten und Schritte, die von solchen Benutzerkonten unternommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, laufend zu prüfen, für welche Benutzerkonten der Kunde verantwortlich zeichnet, und nicht korrekte Konten unverzüglich zu löschen und/oder an MetaSolutions zu melden. Der Kunde haftet für die Aktivitäten sämtlicher Benutzer unter dem Konto des Kunden.
(i) Hauptnutzer. Nach Abschluss unseres jeweils geltenden Anschlussvertrags durch den Kunden legt MetaSolutions einen mit der Kundenorganisation verbundenen Hauptnutzer an. Der Hauptnutzer ist berechtigt, weitere Benutzer zur Vertretung des Kunden anzulegen. Der Kunde haftet für die Aktivitäten des Hauptnutzers unter dem Konto des Kunden.
5. FÜR DIE DIENSTE ANFALLENDE KOSTEN
(a) Servicegebühr. MetaSolutions berechnet gemäß den Angaben im dem Kunden vorgelegten Angebot, das Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist, eine fixe Monatsgebühr.
(b) Anpassungen der Gebühren. Sämtliche Gebühren gelten im ersten Jahr (mit Beginn zum Startdatum) als fix. Nach dem ersten Jahr ist MetaSolutions berechtigt, seine Gebühren gemäß dem schwedischen Arbeitskostenindex für Angestellte im Privatsektor (LCI tjm, SNI 2007 Code J) anzupassen.
(c) Rechnung. MetaSolutions stellt dem Kunden für den vertraglich vereinbarten Zeitraum eine Vorauszahlungsrechnung mit einer Zahlungsfrist von dreißig (30) Tagen. Die Rechnung wird von MetaSolutions per E-Mail an den Kunden verschickt. Bei Onlinezahlung mit der Kreditkarte oder Ähnlichem wird die Gebühr im Voraus belastet.
(d) Zahlungsverzug. Ist die Zahlung der Rechnung durch den Kunden nicht spätestens am Fälligkeitstag erfolgt, ist MetaSolutions zu folgenden Schritten berechtigt (ohne dass hierdurch das Recht von MetaSolutions auf eine anderweitige Vergütung oder Entschädigung eingeschränkt wird):
- Berechnung von Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag gemäß schwedischem Recht bis zum Tag der Zahlung. Die entsprechenden Zinsen sind vom Kunden nach Aufforderung zu zahlen.
- Kündigung des Vertrags gemäß den Bestimmungen laut nachstehendem Artikel 12; oder
- Entzug oder Aussetzung des Rechts des Kunden auf die Nutzung von EntryScape bis zum Eingang der Zahlung.
(e) Dem Kunden entstehende Kosten. Soweit in vorliegendem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, trägt der Kunde die im Zusammenhang mit der Nutzung von EntryScape entstehenden Kosten.
(f) MetaSolutions entstehende Kosten. Kosten, die MetaSolutions unter Umständen im Zusammenhang mit vom Kunden benötigter Unterstützung bei der Installation von Client-Software usw. entstehen, trägt der Kunde gemäß separater Vereinbarung. Bei Reisen außerhalb Stockholms hat MetaSolutions das Recht auf Erstattung von Spesen und Reisekosten.
6. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
(a) Betriebszeit. Die Angabe der Betriebszeit für EntryScape erfolgte durch MetaSolutions im dem Kunden vorgelegten Angebot, das Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist. Erfolgte in einem entsprechenden Angebot keine Angabe der Betriebszeit, werden keine Garantien für Betriebszeiten für individuelle Kunden abgegeben. Spezifizierte Betriebszeiten gelten indessen nicht, wenn die Ausfallzeit auf (i) unter www.metasolutions.se (oder einer nachstehend aufgeführten Website) angegebenen geplanten Wartungsmaßnahmen, (ii) technischen Problemen oder Fehlern der Ausstattung, Systeme oder Anwendungen des Kunden, (iii) Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften oder allgemeinen Anforderungen oder (iv) Ereignissen außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von MetaSolutions (siehe Abschnitt 10) beruht.
(b) Geplante Wartungsmaßnahmen. MetaSolutions behält sich vor, EntryScape mit einer Ankündigungszeit von 7 Tagen einmal im Monat zu Wartungszwecken außer Betrieb zu nehmen. Bei schwerwiegenden Problemen gelten Ausnahmen.
7. LOKALE INSTALLATION
Hat der Kunde eine lokale Installation des Produkts/der Produkte von MetaSolutions in Auftrag gegeben, gilt neben den übrigen Vertragsbestimmungen Folgendes.
(a) Basis-Supportservices bei lokaler Installation. Basis-Supportservices weisen das Serviceniveau auf, das in dem Angebot angegeben ist, das dem Kunden vorgelegt wurde und Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist.
(b) Erweiterte Supportservices bei lokaler Installation. Erweiterte Supportservices weisen das Serviceniveau auf, das in dem Angebot angegeben ist, das dem Kunden vorgelegt wurde und Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist.
(c) Updates. MetaSolutions stellt Updates für den Kunden in elektronischer Form bereit. Die Updates sind entweder vom Kunden oder von MetaSolutions gemäß geltendem Stundensatz von MetaSolutions lokal zu installieren. Von MetaSolutions bereitgestellte Upgrades (spezifische umfangreiche Updates) sind für eine optimale Funktionsweise der Produkte sowie zu Sicherheitszwecken vom Kunden zu installieren. Support für ältere Versionen der Produkte wird höchstens zwei (2) Jahre nach der Installation angeboten.
(d) Wartungsservices. Lokale Wartungsservices können auf Anfrage gemäß geltendem Stundensatz von MetaSolutions bereitgestellt werden.
(e) Voraussetzungen für den Service. Im Rahmen der Bereitstellung der Services durch MetaSolutions ist der Kunde für die Ermöglichung und die Erhaltung des Zugangs zum lokal installierten EntryScape verantwortlich.
8. KUNDENDATEN
(a) Eigentumsrecht. Der Kunde hat sämtliche Rechte an den Kundendaten inne. Der Kunde haftet für mögliche Ansprüche aus Rechtsverletzungen im Hinblick auf die Daten des Kunden oder eine anderweitig mangelhafte Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und hat MetaSolutions dahingehend schadlos zu halten.
(b) Verantwortlicher für personenbezogene Daten. Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch den Kunden in EntryScape erfolgt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung sämtlicher Daten, einschließlich personenbezogener Daten in EntryScape, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. MetaSolutions gilt nur für die Kontaktdaten des Kunden und ähnliche Daten, die für die Bereitstellung der Dienste erforderlich sind, z. B. für die Bereitstellung der persönlichen Anmeldung für den Vertreter des jeweiligen Kunden, als Verantwortlicher. Es liegt in der Verwantwortung des Kunden, dass alle Kontaktinformationen für Verwantwortliche des Kunden, einschließlich Benutzer, Hauptbenutzer und Datenschutzbeauftragter, aktualisiert werden und Änderungen unverzüglich an MetaSolutions gemeldet werden.
(c) Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten. Für personenbezogene Daten in den Daten des Kunden gilt MetaSolutions als Auftragsverarbeiter und hat technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu treffen. MetaSolutions verpflichtet sich, die von der Aufsichtsbehörde ausgefertigten allgemeinen Richtlinien sowie neue Vorschriften im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die Daten des Kunden einzuhalten.
(d) Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Für eine eventuelle Verarbeitung personenbezogener Daten in den Kundendaten haben der Kunde und Metasolutions einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten geschlossen, siehe nachstehend Artikel 8 Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten.
(e) Speicherung personenbezogener Daten. MetaSolutions übermittelt, verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich in der EU und hält die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein. MetaSolutions verpflichtet sich, Verträge mit seinen Unterauftragsverarbeitern, soweit vorhanden, abzuschließen, in deren Rahmen sich der Unterauftragsverarbeiter zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen in vorliegendem Vertrag verpflichtet.
9. VERTRAG ÜBER DIE AUFTRAGSVERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Verarbeitung personenbezogener Daten
(a) In den Fällen, in denen der Kunde personenbezogene Daten in EntryScape verarbeitet, gilt dieser Abschnitt mit der Bezeichnung „Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten“ zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und MetaSolutions (Auftragsverarbeiter). Dieser Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen.
(b) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet gemäß diesem Vertrag personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zum Zwecke der Veröffentlichung sogenannter offener Daten für die Allgemeinheit. Die Kategorien der registrierten Personen und personenbezogene Daten, die verarbeitet werden können, werden durch den Verantwortlichen festgelegt und ergeben sich aus der jeweiligen veröffentlichten Datenmenge. Der Auftragsverarbeiter kann nicht einsehen oder kontrollieren, welche personenbezogenen Daten der Verantwortliche zur Veröffentlichung über EntryScape auswählt. Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Verarbeitung aller Daten in EntryScape gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.
(c) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den in vorliegendem Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten aufgeführten Anweisungen zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der Auftragsverarbeiter eine rechtswidrige Verarbeitung feststellt. Der Auftragsverarbeiter ist hingegen nicht verpflichtet, derartige Ermittlungen durchzuführen.
(d) Die Anweisungen gelten für die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen.
Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters
(e) Der Auftragsverarbeiter sorgt für eine vertrauliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie für eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch befugte Personen gemäß den vorliegenden Anweisungen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Beendigung des Vertrags und/oder der Anweisungen weiter.
(f) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen, wenn die registrierten Personen ihre Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung ausüben oder wenn dies zur Erfüllung der Verpflichtungen des Verantwortlichen gemäß Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist.
(g) Der Auftragsverarbeiter hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit die personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird.
(h) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, Dritte mit Teilen der Verarbeitung zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“). Der Verantwortliche ist durch den Auftragsverarbeiter vor der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern durch den Auftragsverarbeiter schließt der Auftragsverarbeiter mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag, in dem sich der Unterauftragsverarbeiter zu denselben Verpflichtungen wie der Auftragsverarbeiter laut den vorliegenden Anweisungen verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Unterauftragsverarbeiter. Auf Anfrage des Verantwortlichen muss der Auftragsverarbeiter eine Liste der Unterauftragsverarbeiter vorlegen können.
(i) Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland (Länder außerhalb der EU/des EWR) ist ohne eine vorherige Mitteilung an den Verantwortlichen sowie ohne die Sicherstellung, dass das Empfängerland eine der Anforderungen von Kapitel V. der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt, untersagt.
(j) Der Verantwortliche ist berechtigt, die Verarbeitung auf Anfrage einzusehen.
(k) Von Sicherheitsvorfällen, die einen Datenschutzvorfall darstellen oder wahrscheinlich darstellen können, ist der Verantwortliche durch den Auftragsverarbeiter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(l) Nach Beendigung des Vertrags oder während der Vertragslaufzeit auf Anfrage des Verantwortlichen sind die personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter zu löschen oder herauszugeben, vorausgesetzt, dem stehen seitens des Auftragsverarbeiters keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegen. Nach der Löschung der personenbezogenen Daten ist der Verantwortliche durch den Auftragsverarbeiter hiervon in Kenntnis zu setzen.
(m) Die Vergütung für die Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters gemäß vorliegendem Vertrag über die Auftragsverarbeitung ist, soweit in vorliegendem Abschnitt 8 nicht anders angegeben, in der vertragsgemäßen Vergütung durch den Kunden inbegriffen. Ungeachtet der oben stehenden Ausführungen hat der Auftragsverarbeiter in den Fällen, in denen die Anweisungen des Kunden oder andere Anfragen im Rahmen des vorliegenden Vertrags über die Auftragsverarbeitung im Vergleich zu den im Rahmen des Vertrags zu Recht zu erwartenden Maßnahmen zu weiteren Schritten seitens des Auftragsverarbeiters führen, das Recht auf Erstattung seiner Kosten im Anschluss daran nach dem jeweils geltenden Stundensatz. Der Auftragsverarbeiter hat beispielsweise das Recht auf eine Sondervergütung, wenn er den Kunden bei Anfragen der registrierten Personen oder anderen vom Kunden angeforderten Ermittlungen unterstützt.
Haftung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
(n) Erfüllt der Auftragsverarbeiter die Anweisungen des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht, ist der Verantwortliche durch den Auftragsverarbeiter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, woraufhin der Verantwortliche berechtigt ist, die Verarbeitung zu unterbinden oder den Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten und die vorliegenden Anweisungen zu kündigen.
(o) Die gegenseitige Haftung der Parteien im Zuge eines Verstoßes gegen den vorliegenden Abschnitt 8 Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ist auf unmittelbare Schäden und einen Höchstbetrag in Höhe der Gesamtvergütung für die Abonnementkosten für den Dienst während der letzten 12 Monate vor dem Schadensereignis begrenzt.
(p) Behördliche Bußgelder gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt jeweils die ihre Verpflichtungen verletzende Partei. Keine der Parteien trägt die behördlichen Bußgelder der jeweils anderen Partei.
10. HAFTUNG
(a) Fehler. Bei einem Fehler von EntryScape ist dieser von MetaSolutions mit einer den Umständen angemessenen Dringlichkeit zu beseitigen.
(b) Ausfallzeit. War dem Kunden die Nutzung von EntryScape mehr als 48 Stunden aufgrund eines Fehlers von EntryScape in erheblichem Maße nicht möglich, hat der Kunde für jeden 48-Stunden-Zeitraum, in dem die Nutzung von EntryScape aufgrund des Fehlers nicht möglich ist, das Recht auf Reduzierung der Vergütung von 10 % der Monatsgebühr. Neben dieser Kostenreduzierung hat der Kunde kein Recht auf eine andere zusätzliche Vergütung oder Entschädigung aufgrund einer mangelhaften Erfüllung vereinbarter Serviceniveaus als bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch MetaSolutions.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(a) MetaSolutions gibt weder ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherungen ab.
(b) Jede Partei haftet für fahrlässig verursachte Schäden. Eine solche Haftung ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde im Rahmen von Abonnementgebühren während sechs (6) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.
(c) Eine Partei haftet niemals für Folgeschäden, indirekten, unvorhergesehenen oder besonderen Schadenersatz der jeweils anderen Partei oder von Dritten, einschließlich ausgebliebener Gewinne oder Datenverlust, die sich aus dem oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder der Nutzung von EntryScape durch den Kunden ergeben.
(d) Eine Partei ist nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, soweit die Geltendmachung nicht innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses erfolgt.
(e) Die in vorliegendem Abschnitt aufgeführten Einschränkungen gelten in dem jeweils gesetzlich zulässigen Umfang.
12. HÖHERE GEWALT
Ist MetaSolutions an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß vorliegendem Vertrag durch Ereignisse, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von MetaSolutions liegen, wie z. B. behördliche Vorgaben, Krieg, Aufruhr, Sabotage, Embargo, Brand, Überschwemmungen, Streiks oder ähnliche Störfälle, Ausfall oder Verspätung von Transporten, Unzugänglichkeit, Ausfall oder Verspätung von Telekommunikationsdiensten oder Dienstleistungen Dritter, Software- oder Hardwarefehler Dritter oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Verbrauchsmaterial oder Strom, die in EntryScape oder für die für EntryScape erforderliche Ausstattung verwendet werden sowie Fehler oder Verspätung von Dienstleistungen von Subunternehmern aufgrund von hier aufgeführten Ereignissen, verhindert, führen derartige Ereignisse zu einer zeitlichen Verschiebung der Leistung und zu einem Haftungsausschluss in Bezug auf Schadenersatz und andere Folgen.
13. GEHEIMHALTUNG
Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen in vorliegendem Vertrag sowie Informationen über die jeweils andere Partei, die als Betriebsgeheimnis gelten können, wozu auch Teile von EntryScape gehören können, vertraulich zu behandeln sind und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Weitergabe außer (i) an die Berater der jeweiligen Partei, (ii) gemäß gesetzlichen Anforderungen (und in diesem Fall nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die jeweils andere Partei) oder (iii) nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die jeweils andere Partei nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Soweit gesetzlich nicht anders vorgegeben, gelten die Preisangaben von MetaSolutions stets als Betriebsgeheimnis. Informationen, die laut Nachweis durch eine Partei allgemein bekannt sind, unterliegen nicht der Geheimhaltung.
Ungeachtet der oben stehenden Ausführungen gilt Folgendes, wenn der Kunde dem öffentlichen Sektor angehört: Die Parteien vereinbaren, dass schwedische Behörden und Institutionen der öffentlichen Hand dem Grundsatz der Öffentlichkeit folgen und damit die Einsichtnahme in Informationen gemäß dem schwedischen Öffentlichkeits- und Geheimhaltungsgesetz (Offentlighets- och sekretesslagen 2009:400) und dem schwedischen Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen 1949:105) ermöglichen und dass diese Gesetze für alle schwedischen und ausländischen Bürger das Recht auf allgemeine Einsichtnahme festschreiben. Nach § 2 Artikel 6 Tryckfrihetsförordningen und Kapitel 31 § 16 Offentlighets- och sekretesslagen dürfen geschäftliche Informationen, wie z. B. bestimmte Betriebsgeheimnisse, Know-how und immaterielle Rechte von MetaSolutions, vertraulich behandelt werden. Durch MetaSolutions ist daher anzugeben, welche Informationen einer entsprechenden Vertraulichkeit unterliegen sollen, und durch den Kunden ist, soweit eine Institution der öffentlichen Hand betroffen ist, dafür zu sorgen, dass diesem Anliegen im Falle einer Anfrage auf Herausgabe von Informationen Rechnung getragen wird. MetaSolutions ist von einer entsprechenden Anfrage seitens der Allgemeinheit unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
14. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(a) Vertragslaufzeit. Soweit im Angebot für den Kunden nicht gesondert anders vereinbart, gilt der vorliegende Vertrag ein Jahr ab dem Beginndatum (Erstlaufzeit des Vertrags).
(b) Unbegründete Kündigung. Nach der Erstlaufzeit des Vertrags verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum wie die Erstlaufzeit des Vertrags, soweit der vorliegende Vertrag nicht durch eine Partei durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei mindestens neunzig (90) Tage vor dem Beginn des nächsten Vertragszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung tritt dann zum Ende des aktuellen Vertragszeitraums in Kraft.
(c) Begründete Kündigung. Jede Partei ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei aus folgenden Gründen zu kündigen:
- Die jeweils andere Partei verletzt ihre Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in erheblicher Weise, und die entsprechende Pflichtverletzung wurde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung hierüber mit Hinweis auf eine beabsichtigte Kündigung des vorliegenden Vertrags durch die Senderpartei bei ausbleibender Behebung der Vertragsverletzung behoben. Die Nichtzahlung korrekt berechneter Gebühren gilt als eine derartige erhebliche Vertragsverletzung; oder
- Die jeweils andere Partei wird zahlungsunfähig, oder es wird von der jeweils anderen oder gegen die jeweils andere Partei ein Insolvenzantrag gestellt und eine derartige Darstellung wird nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Antragstellung abgewiesen.
(d) Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags erlöschen sämtliche dem Kunden aus vorliegendem Vertrag gewährten Rechte unverzüglich. Kundendaten oder in EntryScape gespeicherte Daten sind auf Anfrage des Kunden in dem vom Kunden angemessen gewünschten digitalen Format an den Kunden herauszugeben. MetaSolutions hat das Recht auf eine angemessene Vergütung für eine entsprechende Zusammenstellung und Übermittlung gemäß der aktuellen Preisliste von MetaSolutions.
15. ALLGEMEINES
(a) Mitteilungen. Sämtliche Mitteilungen und Anfragen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag sind über Kurier, per Einschreiben oder E-Mail an den Ansprechpartner der jeweils anderen Partei an die in vorliegendem Vertrag angegebene Anschrift zu übermitteln. Die entsprechende Mitteilung gilt in folgenden Fällen als bei der jeweils anderen Partei eingegangen: (i) bei Versand über Kurier zum Zeitpunkt der Lieferung, (ii) bei Versand per Einschreiben 5 Tage nach Versand, oder (iii) bei Versand per E-Mail zum Zeitpunkt des Eintreffens der E-Mail an der E-Mail-Adresse des Empfängers.
Mitteilungen gemäß vorliegendem Vertrag können per E-Mail bereitgestellt werden. Eine Kündigungsmitteilung ist jedoch zusätzlich per Post zu schicken, damit sie Gültigkeit hat.
(b) Anwendbares Recht und Beilegung von Streitigkeiten. Regelung und Auslegung des vorliegenden Vertrags erfolgen nach schwedischem Recht. Streitigkeiten, Auseinandersetzungen oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag sind endgültig durch ein schwedisches Gericht mit Stockholms tingsrätt (Amtsgericht Stockholm) als erster Instanz beizulegen.
(c) Verhältnis zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine Bestimmung in vorliegendem Vertrag kann dahingehend ausgelegt werden, dass sie ein Arbeitsverhältnis, eine Partnerschaft, ein Maklerverhältnis oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet. Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Steuern und Abgaben des Kunden.
(d) Verbot der Vertragsübernahme. Der vorliegende Vertrag kann durch MetaSolutions übertragen werden. Der Kunde kann jedoch seine Rechte oder Pflichten ohne die schriftliche Zustimmung von MetaSolutions nicht übertragen.
(e) Aufteilung. Stellt ein zuständiges Gericht fest, dass eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise nicht wirksam ist, gilt diese Vertragsbestimmung dennoch möglichst so weit, dass die Absichten und Vorhaben der Parteien in vorliegendem Vertrag mit vollständiger Wirkung weiterhin Gültigkeit haben. Der vorliegende Vertrag wurde durch die Parteien und ihre jeweiligen Bevollmächtigten verhandelt und ist gemäß dessen Bestimmungen gerecht und weder zugunsten noch zulasten einer Partei auszulegen.
(f) Fortgesetzte Wirkung. Übt eine Partei ein Recht aus dem vorliegenden Vertrag oder nach gesetzlichen Bestimmungen verspätet oder nicht aus, so bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses Recht.
(g) Vertragsumfang. Der vorliegende Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand.
(h) Gebundene Partei. Durch die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags oder eine anderweitig eindeutige Zustimmung zum Vertrag bestätigt der Unterzeichnete oder die zustimmende Person, dass dieser/diese befugt sind, den vorliegenden Vertrag im Auftrag des Kunden zu schließen.
(i) Besondere Informationspflicht. Als Verantwortlicher für personenbezogene Daten muss der Kunde die Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten an MetaSolutions melden, falls ein solcher Datenschutzbeauftragter ernannt wurde. Die Kontaktinformationen werden von MetaSolutions bei Vorfällen mit personenbezogenen Daten, sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Erfüllung der Anforderung eines korrekten Datenregisters gemäß der Datenschutzverordnung verwendet.
16. EINSCHRÄNKUNGEN IN ENTRYSCAPE FREE
MetaSolutions stellt eine Testversion von EntryScape bereit – EntryScape Free. Mit EntryScape Free soll es Interessenten ermöglicht werden, EntryScape vor einer Vertragsunterzeichnung zu testen und zu beurteilen. MetaSolutions behält sich selbständige Änderungen der Einschränkungen am Dienst EntryScape Free vor. Die jeweils geltenden Einschränkungen werden auf www.entryscape.com/free veröffentlicht.